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Pflanzenschutzmittelkartell: Klägergemeinschaft von Mitgliedern des Niedersächsischen Landvolkes

Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM).
Im März 2015 führte das Bundeskartellamt (BKartA) bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch.

Am 13. Januar 2020 verhängte das BKartA Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. EUR.
Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben.

Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Landvolkes geschädigt worden sind.

Wir können in Zusammenarbeit mit der auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei „GQL Rechtsanwälte“ die Möglichkeit einer Schadensersatzklage ohne Kostenrisiko anbieten. Die Kanzlei arbeitet mit dem Prozessfinanzierer „TransAtlantis“ zusammen, der im Erfolgsfall 25 % der zugesprochenen Schadenssumme einbehält. Zudem bietet der Prozessfinanzierer an, die Schadensersatzforderung zu 22 % des kalkulierten Schadens abzukaufen.

Auf der folgenden Seite können Sie sich als Mitglied im Landvolk für die Klägergemeinschaft bis spätestens zum 15.06.2023 verbindlich registrieren. Ihre Daten werden an die Kanzlei „GQL Rechtsanwälte“ weitergeleitet. Zudem erklären Sie sich mit der Registrierung bereit, dass Ihre Daten an ihren Landvolkkreisverband bzw. an den WLV weitergeleitet werden.

Bevor Sie der Klägergemeinschaft beitreten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie für die Klage die Rechnungsbelege für den Bezug der Pflanzenschutzmittel heraussuchen und in Form einer pdf-Datei dem Anwalt zur Verfügung stellen müssen. Hierbei wird Ihnen Ihr KV mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Daten mit der Registrierung an die mit uns kooperierende Rechtsanwaltskanzlei „GQL Rechtsanwälte“ direkt weitergeleitet werden. Von dort wird von Ihrem Kreisverband die Bestätigung der Mitgliedschaft angefordert. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung der Kanzlei. Nach Art. 7 Abs. 3 der DSGVO haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von dem Widerruf bleibt davon unberührt. Der Widerruf ist formlos per E-Mail an die Adresse harald.wedemeyer@landvolk.org möglich.